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Geachäfts- und Beförderungsbedingungen

für den Flughafenzubringer - Fahrservice Dippert


Die umseitige Buchungsbestätigung wurde durch eine telefonische Auftragserteilung ausgestellt und bildet auch ohne die Unterschrift des Kunden (Bestellers) einen Beförderungsvertrag. Grundlage des Vertrages sind diese Geschäfts- und Beförderungsbedingungen. Der Kunde erkennt diese uneingeschränkt an. Leistungsumfang und Beförderungspreis richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste. (Bei Sonderfahrten - Fahrten nach dem vereinbarten Preis.)

Der Besteller ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung sofort nach erhalt auf Richtigkeit zu überprüfen.Für die Richtigkeit der Angaben ist allein der Besteller verantwortlich. Sollten Abweichungen der Abflug- oder Rückflugdaten vorkommen, muß sich der Besteller sofort mit unserem Büro (Tel.: 09382/315042) in Verbindung setzen.

Ein Anspruch auf Beförderung besteht grundsätzlich nur zu den vereinbarten Zeiten. Bei Abholung an der Heimatadresse des Bestellers kann der Fahrer nicht mehr als fünf Minuten über die vereinbarte Abholzeit hinaus warten, um den Fahrplan einhalten zu können. Für die Beförderung von gehbehinderten Fahrgästen ist seitens des Kunden dafür Sorge zu tragen, dass für das Ein- Aussteigen dieser Fahrgäste neben unserem Fahrer noch eine betreuende Hilfsperson zur Verfügung steht. Bei alleinreisenden, Behinderten Personen kann für die Begleitperson zum Flughafen (und zurück) ein ermäßigter Fahrpreis vereinbart werden. Evtl. Wartezeiten berechnen wir mit 10,00 €/Std.

Die Ankunftszeit am Flughafen richtet sich nach der vom Besteller oder vom zuständigen Reisebüro angegebenen Abflugszeit. Der Flughafenzubringer - Fahrservice Dippert ist bemüht, Sie rechtzeitig vor Abflug zum Flughafen zu bringen. Die Abholung der Fahrgäste von zu Hause erfolgt deshalb ca. 4-5 Stunden vor dem Abflug. Für die Folgen von Verspätungen durch unvorhergesehener Verkahrsdichte, Staus oder höhere Gewalt haftet der Flughafenzubringer-Fahrservice Dippert nicht. Eine Haftung für die Folgen von Verspätungen innerhalb leichter Fahrlässigkeit ist aussgeschlossen.

Abholzeit am Flughafen ist die planmäßige Ankunftszeit+ca. 60 Minuten für die Gepäckabholung.Bei Verspätungen kann der Fahrer höchstens 100 Minuten über die planmäßige Ankunftszeit hinaus warten.   

Bei Sonderfahrten bestimmt der Fahrgast die Abfahrts-und Abholzeit selbst.

Die Einhaltung des Flugplanes der Fluggesellschaften liegt außerhalb unseres Einflusses.Ein Anspruch auf Beförderung besteht grundsätzlich nur zu den vereinbarten Zeiten.Bei größeren Verschiebungen oder Ausfall des Fluges entfällt der Anspruch auf Rücktransport.Fahrgäste,die sich nicht am vereinbarten Treffpunkt, Haupteingang einfinden,werden zweimal über die Informationsstelle des Flughafens ausgerufen.Zehn Minuten nach dem zweiten Aufruf entfällt ein Anspruch auf Rücktransfer.Auch bei Nichtinanspruchnahme des Rücktransfers ist eine anteilige Rückerstattung des entrichteten Fahrpreises ausgeschlossen.Bei größeren Flugverschiebungen oder Ausfällen ist es daher unbedingt erforderlich,unser Büro umgehend zu informieren Tel:09382/315042 .Der Flughafenzubringer-Fahrservice Dippert ist immer bemüht,Sie wieder vom Flughafen nach Hause zu bringen.Sollte der Fahrer die Möglichkeit haben ,auf die Fahrgäste am Flughafen zu warten,erheben wir eine Unkostenpauschale von 10,00 € pro angefangene Stunde. 

Für jeden Fahrgast sind 1 Koffer und 1 Stück Handgepäck frei.Weiter Gepäckstücke wie Sportausrüstungen,Koffer,Taschen,Kinderwagen usw.müssen unbedingt angemeldet werden und kosten 9,-€ pro Stück.

Stornogebühren:bis zum 7.Tag vor Reisebeginn 10% ab dem 6.Tag 25% .

Für Personenschäden haftet der Flughafenzubringer-Fahrservice Dippert nur nach Maßgabe der zur Deckung dieser Risiken abgeschlossenen Haftpflicht-und Unfallversicherung.Voraussetzung ist grob fahrlässige oder vorsätzliche Schadenverursachung durch den Flughafenzubringer-Fahrservice Dippert oder deren Fahrpersonal.


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